Das GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985 bezieht die Homöopathische Anwendung nicht mit ein, daher wende ich für meine Patienten als Basisgrundlage das Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH von 2011) an.
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen müssen oft selbst für ihre Kosten aufkommen, jedoch übernehmen immer mehr Versicherungen inzwischen teilweise oder gesamt die Kosten einiger naturheilkundlichen Therapien. Eine Erstattung der Vergütung durch andere Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. Bitte informieren Sie sich ggf. vor der Behandlung bei Ihrem jeweiligen Versicherer.